STEUERN

Steuerinformationen

Wo hat BigBuy seinen Sitz?

Alle bei BigBuy getätigten Einkäufe unterliegen dem Recht Spaniens und der EU sowie sonstigen internationale Transaktionen betreffenden rechtlichen Vorschriften. Das Verkaufssystem unterliegt dem spanischen Recht, d.h. alle Verkaufsgeschäfte gelten als in Spanien getätigt.

Sind Preise auf BigBuy inklusive MwSt. und anderer Steuern?

Nein. BigBuy verkauft in einigen Gebieten, die von der MwSt. (Mehrwertsteuer) ausgenommen sind, deshalb ist diese nicht in unseren Preisen enthalten. Die meisten unserer Kunden sind Unternehmen oder selbstständige Unternehmer und daher eventuell von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit. Die MwSt. wird Ihrem Warenkorb im letzten Schritt wie jeweils anwendbar hinzugefügt.

Welche Mehrwertsteuer wird berechnet, wenn ich eine Bestellung in ein anderes Land aufgebe?

Derzeit wird bei BigBuy bei Bestellungen die Mehrwertsteuer des Ziellandes berechnet, wenn die Mehrwertsteuernummer im MIAS nicht gültig ist.

TRANSAKTIONEN ZWISCHEN LÄNDERN DER EUROPÄISCHEN UNION:

Müssen Unternehmen mit Sitz in der EU die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe zahlen?

Da BigBuy seinen Sitz in Spanien hat und die Abrechnungsgesellschaft über eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, sind alle Einkäufe von Unternehmen mit Sitz in einem Land der EU mit einer (innergemeinschaftlichen) Ust-IdNr. von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit. Hierfür ist es notwendig, dass unser System die Gültigkeit Ihrer Ust-IdNr. über die VIES-Platfform prüft.

Müssen Unternehmen aus EU-Ländern mit einer Ust-IdNr. die MwSt. zahlen, wenn die Ware innerhalb Spaniens verschickt wird?

Ja, in dem Fall, dass die Ware das spanische Hoheitsgebiet nicht verlässt, schreibt des spanische Gesetz die Zahlung der MwSt. vor.

Die Regionen der Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla sind von der Mehrwertsteuer befreit und werden daher wie Exporte behandelt.

Müssen Unternehmen aus EU-Ländern ohne Ust-IdNr. die MwSt. zahlen?

Ja, in einem Land der EU ansässige Unternehmen und natürliche oder juristische Personen ohne Ust-IdNr. haben die MwSt. zu zahlen.

Muss bei Dropshipping-Lieferungen an Kunden in der EU mit Ust-IdNr. die MwSt. auch dann an BigBuy gezahlt werden, wenn ich dem Kunden diese nicht berechnet habe?

Fall 1: Falls Ihr Unternehmen in Spanien ansässig ist, sind Sie zur Zahlung der MwSt. verpflichtet, da BigBuy ebenfalls seinen Sitz in Spanien hat und die Berechnung der MwSt. zwischen spanischen Unternehmen unabhängig von der Herkunft der Produkte vorgeschrieben ist. Jedoch kann die an BigBuy entrichtete MwSt. als Vorsteuer geltend gemacht und abgesetzt werden.

Fall 2: Falls Ihr Unternehmen in einem anderen Land der Europäischen Union als Spanien ansässig ist und über eine Ust-IdNr. verfügt, müssen Sie keine MwSt. zahlen.

Fall 3: Falls Ihr Unternehmen in einem anderen Land der Europäischen Union als Spanien ansässig ist und Sie nicht über eine Ust-IdNr. verfügen, müssen Sie die MwSt. zahlen.

NICHT-EU-TRANSAKTIONEN:

Müssen nicht-EU-Unternehmen die Mehrwertsteuer zahlen?

Käufe von Unternehmen, natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in Drittländern und Lieferungen außerhalb der Europäischen Union sind von der Mehrwertsteuer befreit, da sie als Exporte betrachtet werden. Alternativ ist bei Lieferungen innerhalb Spaniens oder der übrigen Europäischen Union die Mehrwertsteuer zu entrichten.

Ist es möglich, dass ich Steuern zu zahlen habe, wenn die Sendung auf die Kanarischen Inseln, nach Ceuta und Melilla geht?

Es ist möglich, Steuern wie die IGIC zu zahlen, sofern der Kunde als spanischer Exporteur registriert ist.

Muss bei Dropshipping-Lieferungen an Kunden außerhalb der EU die MwSt. auch dann an BigBuy gezahlt werden, wenn ich dem Kunden diese nicht berechnet habe?

Sie brauchen keine MwSt zu bezahlen, da es sich hier um einen Export handelt.

So erstellen Sie eine Rechnung für Exporte außerhalb der Europäischen Union

TRANSAKTIONEN MIT DEN KANARISCHEN INSELN, CEUTA UND MELILLA:

Müssen auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla ansässige Unternehmen und natürliche oder juristische Personen die Mehrwertsteuer zahlen?

Aufgrund der dort geltenden besonderen steuerlichen Regelungen gelten die kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla als Nicht-EU-Gebiete. Somit ist auf Einkäufe mit Rechnungsadresse und Lieferung an diese Gebiete keine MwSt. zu zahlen.

Müssen auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla ansässige Unternehmen und natürliche oder juristische Personen die MwSt. zahlen, wenn die Lieferung auf das spanische Festland, die balearischen Inseln oder andere Länder der Europäischen Union erfolgt?

Ja, in dem Fall, dass die Rechnung auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla ausgestellt wurde, die Ware jedoch das Gebiet der EU nicht verlässt, schreibt das spanische Gesetz die Zahlung der MwSt. vor.

Gibt es abgesehen von der MwSt. andere Steuern, die bei Lieferung an eine Adresse auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla zu zahlen sind?

Bei dieser Kauf-/Versandsituation fallen je nach Region eventuell weitere Abgaben am Zoll an.

Muss bei Dropshipping-Lieferungen an Kunden auf den kanarischen Inseln oder in Ceuta und Melilla die MwSt. auch dann an BigBuy gezahlt werden, wenn ich diese dem Kunden nicht berechnet habe?

Sie brauchen keine MwSt zu bezahlen, da dies als Export betrachtet wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nicht als spanischer Exporteur registriert sind, nicht in der Lage sind, auf die Kanarischen Inseln, Ceuta oder Melilla zu liefern. Der einzige Weg, diese Sendungen durchführen zu können, ist, die Bestellung an Ihr Lager zu senden und sie dann selbst an Ihren Kunden zu senden. Wenn Sie versehentlich eine Bestellung in diese Länder aufgeben, wird Ihre Bestellung storniert und erstattet.

AUSGLEICHSSTEUER (nur in Spanien)

Was ist die Ausgleichssteuer und wer ist von ihr betroffen?

Die Ausgleichssteuer ist eine spezielle steuerliche Regelung in Spanien. Einzelhändler, die Produkte unverändert weiterverkaufen, d.h. selbstständige Händler, die an den Endkunden verkaufen, sind zur Zahlung der Ausgleichssteuer verpflichtet. Sowohl selbstständige natürliche Personen als auch Miteigentümer sind AGS-pflichtig.

Welche Auswirkungen hat die Ausgleichssteuer?

Einzelhändler müssen einen geringfügig höheren MwSt-Satz zahlen, sind dafür aber von der Mehrwertsteuererklärung bei den Steuerbehörden befreit. Sie zahlen die MwSt. direkt an Ihren Zulieferer, was den Prozess deutlich erleichtert. Sie wird nur auf Waren und Erzeugnisse fällig, nicht auf Dienstleistungen. Es ist die Verantwortung des Einzelhändlers, den Zulieferer (BigBuy) über seine steuerlichen Verpflichtungen zu informieren, damit die Ausgleichssteuer in den Rechnungen berechnet wird.

Gemäß dem spanischen königlichen Gesetzeserlass 20/2012 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität und Förderung des Wettbewerbs, das einen Anstieg der Mehrwertsteuer festlegt, gelten ab dem 1. September 2012 die folgenden Ausgleichssteuersätze: :

•5,2 % für Artikel mit einem allgemeinen MwSt.-Satz von 21 %;

•1,4 % für Artikel mit einem reduzierten MwSt.-Satz von 10 %; und

•0,5 % für Artikel mit einem besonders reduzierten MwSt.-Satz von 4 %.

Wie kann die Ausgleichssteuer bei BigBuy bezahlt werden?

Der Vorteil für diejenigen, die diese Sonderregelung haben, ist, dass BigBuy das Web an diese Steuer angepasst hält. Bei der Erstellung eines Kontos auf BigBuy muss das Kontrollkästchen "Ja, ich bin abhängig von R.E (Recargo de Equivalencia)"ausgewählt werden. Wenn Sie bereits ein Konto haben, kontaktieren Sie die Verwaltungsabteilung von BigBuy.